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AGB

Wir arbeiten als Spediteur und Schiffsmakler. Als Spediteur schließen wir unsere Verträge  ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016). Unsere logistischen Dienstleistungen, soweit diese nicht den ADSp 2016 unterfallen, erbringen wir auf Grundlage der Logistik-AGB Stand Juli 2019. Die ADSp 2016 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden , die nach der gesetzlichen Regelung in § 431 HGB auf 8,33 SZR/kg beschränkt ist, weiter auf € 1 Mio je Schadenfall bzw. € 2 Mio je Schadenereignis oder auf 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung ist die Haftungsgrenze generell 2 SZR/kg. Sofern wir als Schiffsmakler tätig werden gelten für die Beförderungsverträge ausschließlich die Konnossementsbedingungen und/oder Standardkonditionen der vertretenen Reederei. Ansonsten schließen wir unsere Maklerverträge auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schiffsmakler und Schiffsagenten in Deutschland, jeweils neueste Fassung, ab. Schiedsvereinbarungen finden keine Anwendung.

 

Wichtige Informationen zur Situation rund um den COVID-19 Virus und/oder sonstigen Pandemien:

Unsere Angebote und Vereinbarungen beziehen sich immer nur auf unsere eigenen, namentlich genannten Leistungen oder Leistungen Dritter und gelten unter der Voraussetzung normalen, unveränderten Transportbedingungen und unbeschränkten Transportwegen. Verzögerungen und Mehrkosten jeglicher Art sind in der aktuellen Situation um die Ausbreitung des COVID-19-Virus und/oder sonstigen Pandemien zu erwarten. Diese Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden und der Sendung und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Die ADSp 2016, die Logistik-AGB, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schiffsmakler und Schiffsagenten in Deutschland können von unserer Webseite eingesehen und heruntergeladen werden. „Aufträge nehmen wir nur auf Basis unserer Compliance Klausel an, die sie hier auf unserer Webseite herunterladen können.  

 

 

Download der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (PDF, deutsch)

Download der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (PDF, english)

Download der Logistik-AGB (PDF, deutsch)

Download Logistics terms and conditions (PDF, english)

Download AGB Schiffsmakler Schiffsagenten (PDF, deutsch)

Download General Business Conditions for ship brokers and shipping agents (PDF, english)

Download Compliance Klausel (PDF, deutsch)

Download Compliance Claus (PDF, english)

 

INCOTERMS® 2020

Die INCOTERMS 2020 (International Commercial Terms) sind international anerkannte Handelsregeln, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) entwickelt wurden. Sie definieren die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen Handel, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Waren, der Kostenverteilung und der Risiken.

 

Wichtigste Aspekte der INCOTERMS 2020:

  1. Regelung von Pflichten: Klare Zuordnung, wer für Transport, Versicherung, Zölle und andere Kosten verantwortlich ist.
  2. Risikoübertragung: Festlegung des Punktes, an dem das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
  3. Transportmodalitäten: Anwendung auf verschiedene Transportarten (z. B. See-, Luft- oder Straßenverkehr).

 

Änderungen in den INCOTERMS 2020:

  1. DAT wird DPU: Der Begriff „Delivered at Terminal“ (DAT) wurde in „Delivered at Place Unloaded“ (DPU) geändert, um breiter anwendbar zu sein.
  2. Versicherungspflichten bei CIP: Die erforderliche Versicherung bei „Carriage and Insurance Paid To“ (CIP) wurde auf einen höheren Standard angehoben, während bei „Cost, Insurance and Freight“ (CIF) der Mindeststandard beibehalten wurde.
  3. Flexiblere Transportmittel: Klarere Regelungen für die Verwendung von eigenem Transport durch den Verkäufer oder Käufer, insbesondere bei FCA, DAP, DPU und DDP.
  4. Erweiterte Anleitungen: Jede Klausel enthält nun detailliertere Erklärungen zur praktischen Anwendung.

 

Die 11 INCOTERMS 2020:

Die Klauseln werden in zwei Gruppen unterteilt:

 

Für alle Transportarten:

  1. EXW (Ex Works): Ab Werk, Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab dem Werk des Verkäufers.
  2. FCA (Free Carrier): Lieferung an einen vom Käufer benannten Ort, Käufer übernimmt ab dort die Risiken.
  3. CPT (Carriage Paid To): Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort, Risikoübergang erfolgt früher.
  4. CIP (Carriage and Insurance Paid To): Wie CPT, jedoch mit zusätzlicher Versicherungspflicht des Verkäufers.
  5. DAP (Delivered at Place): Lieferung bis zum Bestimmungsort, Käufer übernimmt ab dort die Entladung und Risiken.
  6. DPU (Delivered at Place Unloaded): Wie DAP, jedoch mit Entladung durch den Verkäufer.
  7. DDP (Delivered Duty Paid): Lieferung bis zum Bestimmungsort inklusive Verzollung, Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken.

 

Für See- und Binnenschifffahrt:

  1. FAS (Free Alongside Ship): Lieferung der Ware längsseits des Schiffs, Käufer übernimmt ab dort die Kosten und Risiken.
  2. FOB (Free On Board): Lieferung an Bord des Schiffs, Risikoübergang beim Überschreiten der Reling.
  3. CFR (Cost and Freight): Verkäufer trägt die Kosten bis zum Zielhafen, Risikoübergang bereits bei Verladung.
  4. CIF (Cost, Insurance and Freight): Wie CFR, jedoch mit zusätzlicher Versicherungspflicht des Verkäufers.

Die INCOTERMS 2020 fördern ein besseres Verständnis der Verantwortlichkeiten und minimieren Missverständnisse im internationalen Handel. Unternehmen sollten die Klauseln sorgfältig auswählen und im Vertrag eindeutig festlegen.

 

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