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AGB

Wir arbeiten als Spediteur und Schiffsmakler. Als Spediteur schließen wir unsere Verträge  ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016). Unsere logistischen Dienstleistungen, soweit diese nicht den ADSp 2016 unterfallen, erbringen wir auf Grundlage der Logistik-AGB Stand Juli 2019. Die ADSp 2016 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden , die nach der gesetzlichen Regelung in § 431 HGB auf 8,33 SZR/kg beschränkt ist, weiter auf € 1 Mio je Schadenfall bzw. € 2 Mio je Schadenereignis oder auf 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung ist die Haftungsgrenze generell 2 SZR/kg.

Sofern wir als Schiffsmakler tätig werden gelten für die Beförderungsverträge ausschließlich die Konnossementsbedingungen und/oder Standardkonditionen der vertretenen Reederei. Ansonsten schließen wir unsere Maklerverträge auf der Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schiffsmakler und Schiffsagenten in Deutschland, jeweils neueste Fassung, ab. Schiedsvereinbarungen finden keine Anwendung.

 

Download der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (PDF, deutsch)

Download der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (PDF, english)

Download der Logistik-AGB (PDF, deutsch)

Download Logistics terms and conditions (PDF, english)

Download AGB Schiffsmakler Schiffsagenten (PDF, deutsch)

Download General Business Conditions for ship brokers and shipping agents (PDF, english)

Download Compliance Klausel (PDF, deutsch)

Download Compliance Claus (PDF, english)

 

INCOTERMS® 2010

Was sind überhaupt Incoterms?

Incoterms sind weltweit geltende und bekannte Abmachungen, die die Zuständigkeiten und Haftbarkeiten im internationalen Transport regeln. Sie sind Codes, die im täglichen Geschäft gängige Erklärungen und Formulierungen vereinfachen und verkürzen sollen.Sie wurden erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer herausgegeben und unterliegen regelmäßigen Aktualisierungen. Die letzte Revision fand 2010 statt und gilt seit dem 01.01.2011. Incoterms sind als regulärer Bestandteil von Verträgen anzusehen und werden auch gerichtlich anerkannt.

Warum verwendet man Incoterms?

Durch die Incoterms ist jedem Beteiligten eines Geschäfts – weltweit – klar, was zu wem unter welchen Bedingungen zu liefern ist und wann der Gefahrenübergang stattfindet. Mithilfe dieser kurzen Codes werden (Vertrags-)Verhandlungen vereinfacht, beschleunigt und standardisiert. Es gibt insgesamt elf Incoterms: Sieben sind für alle Verkehrsträger anwendbar, vier lediglich für den Seetransport.

 

Geltung der Incoterms

Folgende Incoterms gelten für alle Beförderungsarten:

EXW – Ex Works / ab Werk (plus Bereitstellungsort, z.B. EXW Hamburg)
Der Verkäufer hat geliefert, sobald er die Ware dem Verkäufer am benannten Ort zur Verfügung gestellt, es wird kein Transport vereinbart.

FCA – Free Carrier / frei Frachtführer (plus Lieferort, z.B. FCA Sydney)
Der Verkäufer liefert die Ware an den Frachtführer oder einer anderen benannten Person an einen benannten Ort. An diesem Ort geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

CPT – Carriage Paid To / frachtfrei (plus Lieferort, z.B. San Francisco)
Der Verkäufer liefert die Ware an den Lieferort. Er hat die Beförderung zu beauftragen und zu bezahlen.

CIP – Carriage and Insurance Paid to / frachtfrei versichert (plus Lieferort)
Wie CPT, zusätzlich schließt der Verkäufer aber eine Versicherung für den Transport ab.

DAT – Delivered at Terminal / geliefert Terminal (plus Terminal im Bestimmungshafen , -ort)
Der Verkäufer hat die Ware geliefert, sobald die Ware am benannten Terminal entladen und dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde. Bis dahin trägt er alle Gefahren der Beförderung und Entladung.

DAP – Delivered at Place / geliefert benannter Ort (plus Bestimmungsort)
Der Verkäufer hat geliefert, sobald dem Käufer am Bestimmungsort entladebereit auf einem Beförderungsmittel zur Verfügung gestellt wird. Bis dahin trägt er alle Gefahren.

DDP – Delivered Duty Paid / geliefert verzollt (plus Bestimmungsort)
Wie DAP, jedoch übernimmt der Verkäufer bis zur Entladebereitschaft alle anfallenden Import- bzw. Exportzölle und erledigt sämtliche Zollformalitäten.

 

Folgende Incoterms gelten für See- und Binnenschiffstransporte:

FAS – Free Alongside Ship / frei Längsseite Schiff (plus Verschiffungshafen)
Der Verkäufer hat geliefert, sobald sich die Ware – an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff – im Verschiffungshafen an der Längsseite des Schiffes befindet. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten.

FOB – Free on Board / frei an Bord (plus Verschiffungshafen)
Der Verkäufer hat geliefert, sobald sich die Ware an Bord des benannten Schiffes im Verschiffungshafen befindet. Die Gefahr geht über, sobald sich die Ware an Bord befindet.

CFR – Cost and Freight / Kosten und Fracht (plus Bestimmungshafen)
Wie FOB, jedoch hat der Verkäufer die Beförderung zu beauftragen und zu bezahlen.

CIF – Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht (plus Bestimmungshafen)
Wie CFR, jedoch hat der Verkäufer die Anlieferung zusätzlich zu versichern.

 

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